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Die Natur als Rechtssubjekt Muss die Natur für ein „Gutes Leben“ erst zum Rechtssubjekt werden?

Der Naturschutz und nachhaltiges Wirtschaften sind zwei Begriffe, die in der Debatte zum Klimawandel eine große Rolle spielen. Für die Menschen in einer kapitalistisch geprägten Welt bedeutet das ein Umdenken, das Jahrhunderte alte Denkmuster auf den Kopf stellt. Der Wind weht jetzt aus Südamerika, wo das Konzept des Buen Vivir eine Möglichkeit zur Veränderung darstellt, indem die Natur nicht als Objekt, sondern als Subjekt verstanden wird. Ecuador hat als erstes Land im Jahr 2008 das Buen Vivir mit in die Verfassung aufgenommen und sichert dadurch einen verantwortungsbewussten Umgang mit der Natur, zumindest auf dem Papier. Was bedeutet die Natur als Rechtssubjekt und was verändert sich dadurch wirklich?

Die Natur als Rechtssubjekt in der ecuadorianischen Verfassung

„Nature, or Pacha Mama, where life is reproduced and occurs, has the right to integral respect for its existence and for the maintenance and regeneration of its life cycles, structure, functions and evolutionary processes. All persons, communities, peoples and nations can call upon public authorities to enforce the rights of nature. To enforce and interpret these rights, the principles set forth in the Constitution shall be observed, as appropriate. The State shall give incentives to natural persons and legal entities and to communities to protect nature and to promote respect for all the elements comprising an ecosystem.“ [1]

Der Artikel 71 der ecuadorianischen Verfassung gibt der Natur oder auch Pachamama (Mutter Erde oder auch Mutter Kosmos) das Recht auf ganzheitlichen Respekt für ihre Existenz sowie für die Erhaltung und Regeneration ihrer Lebenszyklen, Strukturen, Funktionen und evolutionären Prozesse. Die Zerstörung der Natur wäre demnach ein Verstoß gegen die Verfassung. Damit hat Ecuador eine Grenze verschoben, denn plötzlich wird die Natur zu einem Rechtssubjekt. Dieser Rechtsstatus schreibt dem Subjekt grundsätzlich eigene Rechte zu und erlaubt ihm, aktiv an dem Rechtsverkehr teilzunehmen. So ein Subjekt können nach deutscher Definition natürliche oder juristische Personen sein, die sich durch ihre unterschiedlichen Rechte und Pflichten jedoch nochmal voneinander differenzieren. Das verdeutlicht, dass die Rechtssubjektivität kein absoluter, sondern ein relativer Status ist [2]. Diese Strukturen wurden in Ecuador dehnbar gemacht. Da der Staat der Natur diese Rechte zuspricht, verpflichtet er sich nicht, die Natur wie ein Objekt zu schützen. Vielmehr geht der Staat davon aus, dass die Natur bei einem Verstoß gegen ihre Rechte von allen natürlichen und juristischen Personen jeder Gemeinschaft, jeder Nationalität und jedes Volkes vertreten werden kann, um von der öffentlichen Gewalt die Wahrung der Rechte der Natur zu verlangen.

Im deutschen Grundgesetz ist das anders. In Artikel 20a GG verpflichtet sich der Staat dazu, die natürlichen Lebensgrundlagen zu wahren: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung“ [3]. Indem der deutsche Staat die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere schützen möchte, erfolgt eine automatische Objektivierung und Absprache von Rechten.

Es macht sich jedoch bemerkbar, dass in dem Artikel 20a nicht von Natur oder Naturschutz gesprochen wird, sondern lediglich von dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Diese Differenzierung offenbart den Mittelpunkt des deutschen Grundgesetzes, der sich um den Menschen als Bezugspunkt dreht [4]. Lässt sich daraus ableiten, dass jene Natur, die keine natürliche Lebensgrundlage des Menschen ist, nicht durch den Staat schützenswert ist? Wo das deutsche Grundgesetz den Naturschutz zugunsten der Aufrechterhaltung des Menschen wahrt, verlangt die ecuadorianischen Verfassung den Ausdruck des Respekts vor der Natur - die nicht dem Menschen dient, sondern den Menschen wie eine Mutter geschaffen hat.

Verständnis von Natur in der indigenen Kosmosvision

Doch was ist in Ecuador anders, dass die Natur anders behandelt wird als in Deutschland? In Ecuador leben viele verschiedene Bevölkerungsgruppen mit unterschiedlichen Traditionen. Die Völker, die sich nicht dem westlichen Lebensstil angepasst haben, leiden verstärkt unter den Folgen des Extraktivismus. Während im Extraktivismus die Natur als Ressource betrachtet wird, stellt sie für indigene Völker hingegen häufig den Lebensraum dar [5]. Und darüber hinaus wird ihr noch ein spiritueller Wert zugeschrieben, der auch in der Weltanschauung dieser Kulturen veranket ist. Die ecuadorianische Autorin Nina Pacari beschreibt, was die Natur für die indigene Weltanschauung der ecuadorianischen indigenen Gruppe namens kichwa otavalo bedeutet: „Nach der indigenen Weltanschauung sind alle Wesen in der Natur mit der Energie des Samai ausgestattet und somit Wesen, die Leben haben: ein Stein, ein Fluss (Wasser), der Berg, die Sonne, die Pflanzen, Lebewesen haben Leben, und auch sie haben eine Familie, Freude und Trauer, genau wie der Mensch. So steht jedes dieser Wesen in Beziehung zueinander […]. Mit anderen Worten können wir sagen, dass wir alle Teil eines Ganzen sind und dass wir, obwohl wir unterschiedlich sind, uns ergänzen. Wir brauchen uns gegenseitig” [6].

Daraus wird deutlich, dass in der Kosmologie der kichua otavalo die Verbindung der sogenannten Wesen durch eine spirituelle Energie geschaffen wird. Die durch die Energie verbundenen Wesen sind alle onthologisch gleichwertig, jedoch nicht gleich. „Damit wird er Begriff der biozentrischen Gleichheit eingeführt, dem zufolge nach Eduardo Gudyas (2009) alle Lebewesen gleichermaßen wichtig und daher auch gleichermaßen schützenswert sind" [7]. Das geht mit der Annahme einher, dass alles, was in der Natur vorkommt, irgendwie nützlich und schützenswert ist [8].

Der Begriff der Familie deutet auf die emotionale Bindung hin, wenn alle Wesen nach der Aussage von Nina Pacari in einer großen Familie vereint sind. Häufig findet man Personifizierungen von Landschaften und Pflanzen, die den Rollenbildern von Familienmitgliedern zugeordnet sind. So gibt es in der andinen Kosmovision neben der Pachamama, die den Kosmos geboren hat, auch den Sonnenvater (Tayta Inti) und viele mehr. Sie tragen eine besondere Stellung in der indigen geprägten Gesellschaft und werden durch Rituale sowohl im Alltag, als auch bei größeren Festlichkeiten verehrt. So erhält beispielsweise in den andinen Traditionen die Pachamama den ersten Schluck Chicha (alkoholisches Maisgetränk), indem er auf die Erde gekippt wird.

Und trotz des unterschiedlichen Kontextes weisen die menschliche Familie und die sogenannte Familie des Kosmos viele Analogien auf. Um das zu schützen, hält das alternative Konzept des Buen Vivir in der ecuadorianischen Verfassung fest, dass es keinen Unterschied „zwischen der Art der Beziehung unter den Menschen und derjenigen der Menschen mit dem Raum, in dem sie leben" [9] gibt. Die Energie, aus der alle Wesen bestehen, macht sie gleichwertig.

Ein kleiner Abstecher führt zur Kinder- und Jugendliteratur, in der solche Personifizierungen gerne aufgegriffen werden. So entwickelt sich ein zugängliches Bild von z.B. einem Berg, der als Großvater angesprochen wird. Solche Personifizierungen können in der westlichen Mentalität schnell auf Ungläubigkeit stoßen, denn ein Großvater ist ein Mensch und ein Berg nunmal ein Berg, oder? In La tierra de las papas deckt die spanische Protagonistin ein westliches Klischee ab und schreibt aus ihrer spanischen Perspektive: „Hier denkt man nie an die Mutter Erde, geschweige denn, daß sie lebendig sei. Wenn du krank bist, sind irgendwelche Streptokokken daran schuld und nicht die Pachamama. Die schneebedeckten Berge sind zum Ski fahren da und werden nicht als irgendwelche Großväter angesehen. Kinder sind Kinder und Erwachsene sind Erwachsene" [10].

„Der Kapitalismus als Weltsystem hat die Natur in eine scheinbar unerschöpfliche Rohstoffquelle verwandelt" [11]

Nach der Meinung des uruguayischen Autors und Journalisten Raúl Zibechi, bricht der Umgang mit der Natur als Rechtssubjekt die Vorstellungen der westlichen Kultur und dem damit verbundenen Gedanken an Fortschritt und Entwicklung. Er schreibt, dass der westliche Wohlstand auf dem Modell der Ausbeutuung der Natur basiert, um mehr Reichtum und mehr Wachstum zu schaffen. Diese Ziele sind mit dem Schutz der Natur unvereinbar [12] und bestätigt nur die anthropozentrische Lebensform, die sich bereits in Artikel 20a GG erkenntlich gezeigt hat. Inmitten dieser anthropozentrisch Organisationsform, in der der Mensch die Natur schon seit Beginn des Menschenzeitalters verstehen und erforschen will, stellt Alberto Acosta fest, dass die westliche Gesellschaft die Natur definiert hat, ohne sich selbst darin einzuschließen. Damit wurde der Weg frei gemacht, die Natur zu beherrschen und zu manipulieren [13].

In dieser Lebensform, in der die Natur als „scheinbar unerschöpfliche Rohstoffquelle verstanden wird" [14], basiert nach Alberto Acosta der sogenannte Fortschritt auf der mechanistischen und grenzenlosen Ausbeutung der Ressourcen. Die Natur bildet plötzlich eine Voraussetzung für das Wirtschaftswachstum und ihre Ressourcen sind als Objekte der Entwicklungspolitik betrachtet. Dieser nicht nachhaltige Umgang zeigt der Menschheit die Konsquenzen ihres Handelns. Doch um mit dem Buen Vivir etwas verändern zu können, ist nicht nur eine andere Wirtschaftsform erforderlich, die nicht das Kapital im Auge hat, sondern eine Annäherung zur Natur und einen Wandel der Wertevorstellungen beinhaltet [15]. Das beginnt grundsätzlich damit, dass der Mensch sich nicht mehr außerhalb der Natur definiert. Ein Übergang vom Anthropozentrismus zum Biozentrismus ist für diese Veränderung essentiell [16].

Ein Umdenken in der Gesellschaft

Dem Kapitalismus die Schuld für die westliche Mentalität zuzuschreiben, bringt die komplexe Debatte nicht voran. Eher muss sich gefragt werden, was durch den Umgang mit der Natur als (Rechts-)subjekt wirklich verändert wird. Denn ohne die emotionale Verbindung zur Natur, besteht die Gefahr, dass sie nur ein Objekt der Wirtschaft bleibt. So gehen viele Intellektuelle, wie z.B. auch Luis Macas (Rechtsanwalt und Ex-Präsident des Dachverbands der Indigenen Nationalitäten Ecuadors) oder David Choquehuanca (aktueller Vizepräsident Boliviens, Stand März 2022) davon aus, dass das Buen Vivir keine Politik des Nationalstaats sein kann, sondern in der Gemeinschaft verankert sein muss [17]. Neue Realitäten werden nicht durch die Politik gebildet, sondern außerhalb des Systems „an den Rändern der wirklich existierenden Welt" [18]. Der Staat kann kein Umdenken erreichen, indem Gesetze einfach verabschiedet werden. Das Umdenken kommt nicht von oben, wie Raúl Zibechi schreibt, sondern von den Menschen selbst.

In Ecuador leben die Menschen, die sich durch die Kosmovisionen der indigene Kuturen identifizieren, bereits mit dem Verständnis des Natursubjekts. In dem die Natur als Rechtssubjekt in die Verfassung aufgenommen wurde, hat sich der Staat der indigenen Annahme angenommen. „In ihrer Welt werden derartige Rechte nicht gebraucht. Anders ist es in der westlichen Zivilisation, in der die Rechte ausgeweitet werden müssen, um zu versuchen, das Leben der Menschen miteinander und auch mit der Natur zu organisieren" [19]. Inwiefern der Staat und die Bürger*innen Ecuadors auch in der Praxis davon Kentniss nehmen, führt hier zu weit. Für Alberto Acosta ist die Zusammenunkunft von Mensch und Natur die Grundlage, um den Herausforderungen der Umweltkrise entgegenzutreten. Was einfach klingt, ist hochkomplex. Um die Natur zu entkommerzialisieren, sind viele Veränderungen notwendig und die (Rechts-) Subjektisierung der Natur trägt ihren Teil dazu bei. Fest steht jedoch, dass Ecuador mit der Zuschreibung von Rechten einen Weg gegangen ist, den sich das deutsche Rechtssystem noch nicht traut.


Belege

  1. Georgetown University (2011): Constitution of the Republic of Ecuador. In: Political Database of the Americas. Online, zuletzt abgerufen am 20.03.2022.
  2. vgl. Jens Kersten (2020): Natur als Rechtssubjekt Für eine ökologische Revolution des Rechts. In: Bundeszentrale für politische Bildung. Online, zuletzt abgerufen am 20.03.2022.
  3. Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.) (2019): Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Bonn: CPI books GmbH, S. 22.
  4. vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.) (2019): Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Bonn: CPI books GmbH, S. 3 f..
  5. vgl. Ulrika Flader (2022): Extraktivismus: Wenn Länder ausgebeutet werden. In: Universität Bremen. Online, zuletzt abgerufen am 01.04.2022.
  6. Übersetzung der Autorin, Original: „Según la cosmovisión indígena, todos los seres de la naturaleza están investidos de energía que es el samai y, en consecuencia, son seres que tienen vida: una piedra, un río (agua), la montaña, el sol, las plantas, en fin, todos los seres tienen vida y ellos también disfrutan de una familia, de alegrías y tristezas, al igual que el ser humano. Así es como cada uno de estos seres se relacionan en entre sí, al igual que con el hombre (ser humano), con la cultura, la organización, la religión, la filosofía, la arquitectura, la salud, el idioma, la política, la tierra, el territorio, la biodiversidad (recursos naturales), el poder en sí o el ejercicio del poder gubernativo. En otras palabras, podemos decir que todos somos parte de un todo; que, no obstante ser distintos, somos complementarios, nos necesitamos mutuamente"
    Aus: Nina Pacari (2008): Naturaleza y territorio desde la mirada de los pueblos indígenas. In: Antonio Luis Hidalgo‐Capitán, Alejandro Guillén García, Nancy Deleg Guazha (Hrsg.): Antología del Pensamiento Indigenista Ecuatoriano sobre Sumak Kawsay, Huelva, Cuenca: FIUCUHU, S. 129-132.
  7. Alberto Acosta (2016): Buen Vivir. Vom Recht auf ein gutes Leben. München: oekom verlag, S. 111.
  8. vgl. Alberto Acosta (2016): Buen Vivir. Vom Recht auf ein gutes Leben. München: oekom verlag, S. 111 f..
  9. Raúl Zibechi (2015): Das Buen Vivir als die „andere mögliche Welt": Widersprüche, Grenzen und Möglichkeiten ded Konzepts im Nationalstaat. In: Julia Roth (Hrsg.): Lateinamerikas koloniales Gedächtnis. Vom Ende der Ressourcen, so wie wir sie kennen, Baden-Baden: Nomos, S. 72.
  10. Beispiel für ein Kinderbuch: Paloma Bordons (2008): Bolivien - Land der Erdäpfel. La tierra de las papas. München: Lagrev Verlag, Edicion Hispano America.
  11. Alberto Acosta (2016): Buen Vivir. Vom Recht auf ein gutes Leben. München: oekom verlag, S. 93.
  12. vgl. Raúl Zibechi (2015): Das Buen Vivir als die „andere mögliche Welt": Widersprüche, Grenzen und Möglichkeiten ded Konzepts im Nationalstaat. In: Julia Roth (Hrsg.): Lateinamerikas koloniales Gedächtnis. Vom Ende der Ressourcen, so wie wir sie kennen, Baden-Baden: Nomos, S. 72.
  13. vgl. Alberto Acosta (2016): Buen Vivir. Vom Recht auf ein gutes Leben. München: oekom verlag, S. 93 f..
  14. Alberto Acosta (2016): Buen Vivir. Vom Recht auf ein gutes Leben. München: oekom verlag, S. 93.
  15. vgl. Alberto Acosta (2016): Buen Vivir. Vom Recht auf ein gutes Leben. München: oekom verlag, S. 90 f..
  16. vgl. Alberto Acosta (2016): Buen Vivir. Vom Recht auf ein gutes Leben. München: oekom verlag, S. 114.
  17. vgl. Raúl Zibechi (2015): Das Buen Vivir als die „andere mögliche Welt": Widersprüche, Grenzen und Möglichkeiten ded Konzepts im Nationalstaat. In: Julia Roth (Hrsg.): Lateinamerikas koloniales Gedächtnis. Vom Ende der Ressourcen, so wie wir sie kennen, Baden-Baden: Nomos, S. 78.
  18. Raúl Zibechi (2015): Das Buen Vivir als die „andere mögliche Welt": Widersprüche, Grenzen und Möglichkeiten ded Konzepts im Nationalstaat. In: Julia Roth (Hrsg.): Lateinamerikas koloniales Gedächtnis. Vom Ende der Ressourcen, so wie wir sie kennen, Baden-Baden: Nomos, S. 79.
  19. Alberto Acosta (2016): Buen Vivir. Vom Recht auf ein gutes Leben. München: oekom verlag, S. 113.



Autor*innen

Erstfassung: Amelie Streitz am 01.April.2022. Den genauen Verlauf aller Bearbeitungsschritte können Sie der Versionsgeschichte des Artikels entnehmen; mögliche inhaltliche Diskussionen sind auf der [[Diskussion:Benutzer:Amelie Streitz/Werkstatt|Diskussionsseite]] einsehbar.

Zitiervorlage:
Streitz, Amelie (2022): Werkstatt. In: Böhm, Felix; Böhnert, Martin; Reszke, Paul (Hrsg.): Climate Thinking – Ein Living Handbook. Kassel: Universität Kassel. URL=https://wiki.climate-thinking.de/index.php?title=Benutzer:Amelie Streitz/Werkstatt, zuletzt abgerufen am 02.06.2024.